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Allgemeine Reisebedingungen WayofLife (in Bearbeitung!)

In deutscher Sprache verfasst.

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,

bitte lesen Sie die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen aufmerksam durch. Sie ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Reisevertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen uns, WayofLife und Ihnen zustande kommt.

 

1. Anmeldung, Bestätigung

1.1 Mit der Reiseanmeldung (Ticket kaufen) bietet der Kunde (m/w/d) WayofLife den Abschluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder in elektronischer Form (E- Mail, Online-Formular) erfolgen. Sie erfolgt durch die anmeldende Person für alle mit angemeldeten Personen, für deren Vertragspflichten sie haftet, wenn Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat und ein Vertrag zwischen Ihr und WayofLife zustande kommt.                                                                                                                   

1.2 WayofLife bestätigt die Buchung des Kunden mit der sofortigen Übersendung des Buchungstickets und der Rechnung auf elektronischen Wege (E-Mail).

1.3 WayofLife bestätigt dem Kunden den Abschluss des Reisevertrages mit Übersendung der Buchungsbestätigung und dem Sicherungsschein auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) in Papier nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB). Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, wenn der Kunde das Angebot ausdrücklich oder schlüssig annimmt, etwa durch Leistung einer Anzahlung (50% fällig mit Erhalt der Buchungsbestätigung/+ Sicherungsschein).

 

2. Bezahlung

2.1 Spätestens nach Erhalt der Buchungsbestätigung und dem Sicherungsschein, ist eine Anzahlung von 50 % des Reisepreises sofort fällig und zu bezahlen, welche auf den Gesamtreisepreis angerechnet wird.

2.2 Der Restbetrag des Gesamtreisepreises ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig und zahlbar, sofern der Sicherungsschein, der die Insolvenzversicherung nachweist,  übergeben ist und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere WayofLife 20 Tage vor Reisebeginn nicht mehr nach Ziff. 7.1 vom Reisevertrag zurücktreten kann.

2.3 Hat der Kunde eine fällige Zahlung nach Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht vollständig bezahlt, kann WayofLife vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten und ggf. Schadensersatz belasten. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung ist stets der Eingang der Zahlung bei WayofLife.

2.4 Kein Widerrufsrecht: WayofLife weist darauf hin, dass für die auf der Internetseite angebotenen Gruppenreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die vertraglichen und gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Ein Rücktritt vom Reisevertrag ist stets möglich, siehe Ziff. 5. Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen abgeschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
 

3. Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen von WayofLife ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise in Verbindung mit der individuellen Reise-/Buchungsbestätigung an den Kunden. Wird von WayofLife ein individueller Reiseablauf für den Kunden erstellt, ergibt sich die Leistungsverpflichtung von WayofLife ausschließlich aus dem konkreten Angebot und der Reisebestätigung.

3.2 Beteiligte Leistungsträger sind von WayofLife nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung von WayofLife hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages (siehe Reisebestätigung) abändern.
 

4. Vertrags- und Preisänderung

4.1  WayofLife behält sich vor, nach Vertragsschluss einzelne Vertragsbedingungen einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind, nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B.  bei erforderlichem Hotelwechsel innerhalb derselben Kategorie), wenn sie auf tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren Veränderungen ( z. B. nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl) beruhen. WayofLife hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten.

4.2 Da Ziff. 4.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 4.1 genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für WayofLife führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von WayofLife zu erstatten. WayofLife darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.3 Übersteigt die in Ziff. 4.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann WayofLife sie nicht einseitig vornehmen. WayofLife kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von WayofLife bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann WayofLife die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziff. 4.4 entsprechend, d. h. WayofLife kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von WayofLife bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf einer von WayofLife bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.

4.4 WayofLife kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer sonstigen Vertragsänderung nach Ziff. 4.2 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Gruppenreise (Ersatzreise) anbieten, über die WayofLife den Kunden nach Art. 250 § 10 EG-BGB zu informieren hat.
 

5. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzperson, Umbuchungen

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der Reise vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei WayofLife.

Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch zu erklären.

5.2 Wenn der Kunde zurücktritt, kann WayofLife vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat WayofLife die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Veranstalters und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:

Bis 30. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises
ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
ab 6. Tag bis zum Tag des Reiseantrittes und bei Nichtantritt 10
0 % des Reisepreises
Es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass WayofLife ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist. WayofLife behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen im Einzelfall eine ggf. höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen. WayofLife empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod und kann dem Kunden eine solche Versicherung vermitteln.

5.3 Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt Ihrer eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie WayofLife nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. WayofLife kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, haftet sie und der ursprüngliche Kunde gegenüber WayofLife als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5.4 Umbuchungen (d. h. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in (siehe 5.2) genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich.

5.5 Nimmt WayofLife auf Wunsch des Kunden Umbuchungen nach Vertragsschluss vor, kann WayofLife ein Umbuchungsentgelt von bis zu € 50,00 erheben.
 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm von WayofLife ordnungsgemäß angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die ausschließlich vom Kunden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige Rückerstattung.
 

7. Rücktritt und Kündigung durch WayofLife

7.1 WayofLife kann bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn WayofLife in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung diese Zahl benannt sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angegeben hat.

7.2 WayofLife kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn WayofLife aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist.

7.3 Tritt WayofLife nach Ziff. 7.1 oder 7.2 zurück, so erhält der Kunde die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen zurück.
 

8. Obliegenheiten des Reisenden. Hinweise

8.1 Falls Sie Ihre Reisedokumentation / Reiseunterlagen nicht spätestens 8 Tage vor dem Abreisetermin erhalten haben, bitten wir um umgehende Benachrichtigung. Ebenso, wenn die Reiseunterlagen falsche Angaben in Bezug auf Ihre Person enthalten. 

8.2 Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen und Reisen mit ihren spezifischen Inhalten mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist.

8.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden möglichst zu vermeiden oder nach Eintritt gering zu halten.
 

9. Abhilfe bei Mängeln, Fristsetzung vor Kündigung des Reisenden

9.1 Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort ist innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. WayofLife kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. WayofLife kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann sie die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat sie Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten. Sofern WayofLife infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.

9.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet WayofLife innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch WayofLife verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält WayofLife hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.
 

10. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

10.1 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, WayofLife hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften sind einzuhalten. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen oder Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.

10.2 WayofLife informiert den Kunden über Pass­ und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.

10.3 Der Reisende sollte sich über sämtliche, über den nach Ziff. 10.2 genannten Umfang hinaus sinnvollen Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig selbst informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Auf allgemeine Informationen, erhältlich insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern (z. B. Internetseite des Bernhard-Nocht-Institutes in Hamburg), reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird diesbezüglich verwiesen.
 

11. Haftung, Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von WayofLife für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.

 

12. Datenschutz, Widerspruchsrechte

12.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert WayofLife den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. Der Veranstalter hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Ihre Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse WayofLife.helpline@vodafonemail.de von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder WayofLife unten der im Impressum genannten Adresse kontaktieren. 

12.2 Mit einer Nachricht an WayofLife.helpline@vodafonemail.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

13. Sonstiges

13.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und WayofLife findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13.2 Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von WayofLife vereinbart

13.3 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. WayofLife nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
 

Reiseveranstalter:

WayofLife 
Am Klosterbach 7
D - 90455 Nürnberg

Telefon: +49 (0) 17651442764
E-Mail: kontakt@WayofLife-Lebensberatung.de
Internet: www.WayofLife-helpline.de


Geschäftsführung: Claudia Blackman
Steuer-ID: 240/205/42302

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Gruppenreisen
Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: R+V  Versicherung

Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit.
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung 

(Stand: Juni 2023)

 

Formblatt zur Pauschalreiserichtlinie
Bei den von WayofLife angebotenen Reisen handelt es sich um Reiseleistungen in Form von Pauschal-Gruppenreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Reche in Anspruch nehmen, die für Gruppenreisen gelten. Das Einzelunternehmen WayofLife trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Gruppenreise.

Zudem verfügt das Unternehmen WayofLife über: die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung der Zahlung des Reisenden,  im Fall seiner Insolvenz, eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Veranstalterhaftpflichtversicherung.

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